Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Hengststation Rödl ist als EU-Hengst- und Besamungsstation anerkannt (KPB-177-EWG).
Mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Hengststation Rödl erkennen Stutenbesitzer die angeführten Bedingungen für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbedingungen als verbindlich an, ebenso die Deck- und Besamungsbedingungen des jeweiligen Zuchtverbandes. Im Einzelfall individuell getroffene Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden haben Vorrang zu diesen AGB. Gemäß Tierzuchtverordnung schließt der Züchter mit der Hengststation Rödl einen Besamungsvertrag ab.
Die Hengste der Hengststation Rödl, mit Ausnahme von Cacun, Cyrano du Ruisseau Z und Kannandillo, stehen den Züchtern mittels Frischsamen zur Verfügung. Cacun sowie Cyrano du Ruisseau Z werden ausschließlich im Natursprung eingesetzt. Von den Hengsten Darcosall de Revel, Kannandillo, Kanthago de Revel Z, Lord Mexx und Quel Mexx steht zusätzlich zum Frischsamen Tiefgefriersamen zur Verfügung.
Samenbestellungen werden täglich bis 11:00 Uhr telefonisch (09436-300044), über das Samenbestellformular auf unserer Homepage sowie per Email (info@hengststation-roedl.de) zum Versand am gleichen Tag angenommen. Samenversand kann täglich außer Sonntag und an bayerischen Feiertagen für den nächsten Tag erfolgen.
Für die rechtzeitige und einwandfreie Zustellung des Samens übernimmt die Hengststation Rödl keine Haftung, sofern der Samen ordnungsgemäß an das beauftragte Transportunternehmen übergeben wurde.
Der mitgelieferte Samenverwendungsnachweis ist vom Tierarzt bzw. Samenverwender vollständig ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von 5 Tagen nach Zustellung zurückzusenden.
Die Lieferung weiterer Samenportionen erfolgt nur bei Bezahlung der in Rechnung gestellten Besamungstaxe bzw. des vollständigen Deckgeldes bei Natursprung und Tiefgefriersamen. Für Rechnungsempfänger außerhalb Deutschlands gilt Vorkasse.
Die Samenbestellung muss folgende Angaben enthalten:
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Angabe des gewünschten Hengstes
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Name und Anschrift des Stutenbesitzers (Rechnungsempfänger) inkl. Telefonnummer und Email-Adresse
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Vollständige Versandanschrift – falls abweichend
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Name und Anschrift des besamenden Tierarztes/Verwenders – sofern abweichend zur Versandanschrift
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Vollständige Angaben zur Stute (Name, Lebensnummer)
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Angabe an welchen Zuchtverband die Deckmeldung erfolgen soll
Der Samenversand erfolgt zu Lasten des Züchters. Die Kosten hierfür werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Pro bedeckte/besamte Stute wird dem Stutenbesitzen eine anteilige DNA-Überprüfungsgebühr in Höhe von 7,50 € netto zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Sollte ein Hengst der Hengststation Rödl aus besonderen Gründen, (z.B. Turniereinsatz, Krankheit, Verletzung, Tot) nicht zur Verfügung stehen, wird mit Absprache des Züchters ein anderer verfügbarer Hengst der Hengststation Rödl, gegebenenfalls mit Preis-/Konditionsanpassung, herangezogen. Anspruch des Züchters auf Rückzahlung oder Teilrückzahlung der bereits geleisteten Besamungstaxe besteht nicht.
Bei Nutzung von Frischsamen ist die Besamungstaxe in jedem Fall zu entrichten. Es wird keine Trächtigkeitsgarantie übernommen.
Der Deckschein muss der Hengststation Rödl bei der ersten Samenabgabe vorliegen. Dieser wird dem entsprechenden Zuchtverband nach Begleichung der gesamten Bedeckungstaxe inkl. Nebenkosten wie z.B. Versand am Ende der Decksaison direkt übermittelt.
60 Tage nach dem letzten Samenversand wird dem Stutenbesitzer automatisch die Trächtigkeitstaxe in Rechnung gestellt, sofern bis dahin dem Hengsthalter keine tierärztliche Nichtträchtigkeitsbescheinigung vorliegt. Spätere Vorlagen werden nicht berücksichtigt.
Bei Hengsten mit Lebendfohlengarantie tritt die Fälligkeit der Trächtigkeitstaxe 24 Stunden nach Geburt eines lebenden Fohlens ein. Spätestens jedoch 12 Monate nach letzter Bedeckung, sofern bis dahin keine Bescheinigung über Nichtträchtigkeit oder Totgeburt eines Fohlens erfolgt. Eine Gutschrift der Bedeckungstaxe in das Folgejahr erfolgt in keinem Fall. Eine Garantie bzw. ein Anspruch auf ein lebendes Fohlen besteht zu keiner Zeit. Die Lebendfohlengarantie besagt nur, dass der zweite Teil der Decktaxe erst mit Geburt eines lebenden Fohlens fällig wird.
Die Hengststation Rödl übernimmt die Equidenpassgebühr für in 2026 geborene Fohlen von unseren Hengsten bei folgenden Verbänden: DSP, ZfdP, Zangersheide, AES – weitere Verbände auf Anfrage
Übernommen werden die reinen Passkosten ohne Zusatzkosten bzw. Gebühren wie z.B. für Abstammungsüberprüfung, Eintragung- oder Fortschreibung der Stute, Mitgliedsbeiträge, digitale Registrierung, nicht fristgerecht gemeldete Fohlen, Mikrochip, Grafik im Equidenpass, Portokosten, sowie zur Bearbeitung von ET-Fohlen sowie weiterer zusätzlicher Gebühren.
Voraussetzung ist der erfolgte Ausgleich aller gestellten Rechnungen.
Bei Hengsten, insbesondere Junghengsten, die im ersten Deckeinsatz stehen, erfolgt die Anerkennung durch den Zuchtverband erst nach Absolvierung der vorgesehenen Eignungstests. Eine vollständige Registrierung der Fohlen kann erst nach abgeschlossener und bestanderer HLP I und der Eintragung ins HB I erfolgen. Eine Garantie der Eintragung wird nicht übernommen.
Bei stark frequentierten Hengsten kann eine Beschränkung der Samenlieferung auf 2 Portionen pro Rosse und 3 Rossezyklen erfolgen.
Keiner unserer Hengste ist Träger des WFFS-Gens.
Bei Bedeckung im Natursprung gilt: Zur ordentlichen Bedeckung im Natursprung sind nur Stuten mit negativer Tupferprobe (Untersuchungsdauer ca. 48 bis 72 Stunden) auf folgende Keime zugelassen:
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Betahaemolysierende Streptokokken
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Haemolysierende E Coli
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Pseudomonaden
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Klebsiellen
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Sproßpilze
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Staphylococcus aureas
Die Beprobung darf nicht älter als 6 Wochen sein. Ausgenommen davon sind Stuten in der Fohlenrosse mit gesundem Fohlen bei Fuß.
Für Stuten, die in der Decksaison 2025 nicht aufgenommen haben bzw. nicht trächtig geblieben sind, erfolgt für die Besamungstaxe weder eine Gutschrift noch eine Übertragung ins Folgejahr.
Bei der Bestellung von Tiefgefriersamen gilt: Pro Straw bzw. Besamungsportion wird ein Deckschein ausgestellt. Zusätzlich wird eine Stickstoffpauschale in Höhe von 40,-€ netto zzgl. MwSt. pro Versand erhoben.
Sollten weitere Stuten besamt werden, stellen wir unseren Züchtern je besamte Stute gesondertes Deckgeld in Rechnung.
Es erfolgt keine Deckgeldrückerstattung bzw. Anspruch auf Nichtzahlung bei Nichtträchtigkeit und es wird keine Trächtigkeitsgarantie übernommen.
Der für den TG-Transport benötige Samenbehälter muss vom Züchter gestellt werden. Abrechnung für TG-Samen und Versand werden vor der Lieferung gestellt und fällig. Bei TG-Versand ins Ausland müssen wir eine Bearbeitungsgebühr für das tierärztliche Attest von 75,- € gesondert in Rechnung stellen.
Mit dem Versand von Frisch- bzw. TG-Samen wird ein externes Logistikunternehmen seitens der Hengststation Rödl beauftragt.
Für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Lieferung wird keine Haftung übernommen.
Embryotransfer von Hengsten der Hengststation Rödl erfordert grundsätzlich vor der ersten Samenbestellung einen zwischen Hengsthalter und Stuteneigentümer geschlossenen Vertrag und ist zwingend bei jeder Besamung schriftlich mitzuteilen.
Zudem muss ein Nachweis über die erfolgten Spülungen und Empfängerstuten geführt werden, der dem Hengsthalter unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Werktagen nach der jeweiligen Spülung schriftlich mitzuteilen ist.
Für jeden erfolgreich gespülten Embryo ist die jeweilige komplette Decktaxe (Besamungs- und Trächtigkeitstaxe) sofort zur Zahlung fällig. Wird ein Embryotransfer ohne vorherigen Vertrag durchgeführt, wird jede Besamung doppelt verrechnet.
Die Anwendung des ICSI-Verfahrens mit Samen von Hengsten der Hengststation Rödl darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hengsthalters erfolgen und ist zwingend vor der Durchführung des Verfahrens mitzuteilen.
Für jede ICSI-Session wird vorab die Gebühr des jeweiligen Hengstes berechnet. Nach Abschluss des ICSI-Verfahrens bzw. spätestens 60 Tage nach Samenversand wird eine hengstspezifische Embryogebühr pro produziertem Embryo fällig. Es wird keine Trächtigkeitstaxe erhoben.
Verwendet der Besteller selbst oder durch Dritte Samen von Hengsten der Hengststation Rödl im ICSI Verfahren ohne schriftliche Zustimmung, wird zu Lasten des Bestellers eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,- € netto zzgl. MwSt. je ICSI-Session vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche der Hengststation Rödl bleiben hiervon unberührt.
Der Rechnungsversand erfolgt ausschließlich elektronisch.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Hengststation Rödl.
Sollten einzelne Regelungen oder Teile davon unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelugen nicht berührt.